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Zu den Scheidungskosten gehören die Anwalts- und die Gerichtskosten. Diese Kosten bemessen sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert des Verfahrens, welcher sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner richtet. Je mehr Sie verdienen bzw. je mehr Vermögen Sie haben, desto höher sind die Kosten. Es gibt auch Möglichkeiten, die Scheidungskosten gering zu halten. Zum einen kann man unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Das hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen ab. Je nach dem also, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht und wie viel Ihnen nach Abzug aller relevanten Verbindlichkeiten übrig bleibt, kann Ihnen sog. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Zum anderen gibt es einige „Tricks“, um weniger Kosten zu haben. Beispielsweise können nur Sie einen Anwalt beauftragen, der Sie dann anwaltlich vertritt. Im Scheidungsverfahren muss dann Ihr (Ex-)Partner vor Gericht der Scheidung nur noch zustimmen. Sofern Sie das vereinbart haben, können Sie sich diese angefallenen Anwaltskosten teilen. Diese Vorgehensweise ist allerdings nur empfehlenswert, wenn Sie sich in allen Punkten einig sind, wenn also eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.

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