Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung im Bereich der Rechtspflege. Folge der Prozess- oder Verfahrenskosten ist, dass Sie für die Gerichtskosten und ggf. die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung keine Zahlung oder nur eine Teilzahlung leisten müssen. Dies ist abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, bedarf es eines Antrages, dem eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt werden muss. Ein solches Formular zum Ausfüllen steht Ihnen unter “Downloads” zur Verfügung.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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